Mit der neuen Wohnberatung Wien ist zu Jahresbeginn bereits der erste Schritt der Harmonisierung und Zusammenführung des Leistungs- und Serviceangebots des kommunalen und geförderten Wohnbaus erfolgt. Egal, ob geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen, geförderte Eigentumswohnungen, gefördert sanierte Wohnungen, Wohnungen in wiedervermietung oder Gemeindewohnungen – in der Wohnberatung Wien in der Guglgasse 7-9 erhalten Wohnungssuchende und Interessentinnen umfassende Informationen über das vielfältige Wohnungsangebot der Stadt Wien sowie auch zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
Für die WienerInnen bringt dies eine ganze Reihe von Vorteilen, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig diese Woche informierte: „Mit der Harmonisierung der Kriterien für die Wohnungsvergabe und der Einrichtung einer zentralen Anmeldemöglichkeit für das gesamte Angebotsspektrum schaffen wir zusätzliche Erleichterungen auf dem Weg zu einer passenden, kostengünstigen Wohnung. Nach nur noch einer Anmeldung bzw. Registrierung erhalten Wohnungssuchende ihr persönliches Wiener Wohn-Ticket. Mit dieser Eintrittskarte in den geförderten und kommunalen Wohnbau erhalten die Interessentinnen und interessenten je nach den persönlichen Grundvoraussetzungen und Wünschen individuell maßgeschneiderte Angebote aus dem vielfältigen Spektrum – von der Gemeindewohnung über die geförderte Wohnung, bis hin zu neuen SMART-Wohnungen oder auch jenen aus der Wiener Wohnbauinitiative“, wie Ludwog betonte.
Für dieses gesamte Wohnungsangebot gelten ab 1. Juli nachfolgende einheitliche Grundvoraussetzungen: Vollendung des 17 Lebensjahres; zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien; österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen Gleichgestellte; unterschreitung der Einkommensgrenze nach den Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989; dringend notwendiger Wohnungsbedarf für die Gemeindewohnungen sowie für SMART-Wohnungen und Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil von unter 10.000 Euro.
Wiener Wohn-Ticket ersetzt bei Neuanmeldungen den bisherigen Vormerkschein für Gemeindewohnungen. InhaberInnen eines Wiener Wohn-Tickets sind mit ihren persönlichen Grundvoraussetzungen und Wünschen in der Wohnberatung Wien angemeldet und erfasst und erhalten den Kriterien entsprechend individuelle und maßgeschneiderte Wohnungsangebote aus dem gesamten Spektrum. Bestehende Vormerkscheine bleiben uneingeschränkt gültig. Personen, die bereits seit langem in Wien wohnhaft sind, können einen Bonus von bis zu neun Monaten in der Reihung der Angebotslegung erhalten. So werden für jeweils volle fünf Jahre in Wien drei Monate „gutgeschrieben“. Es werden jedoch maximal 15 Jahre „angerechnet“. Ist diese Dauer des Lebensmittelpunkts in Wien erfüllt oder überschritten, wirkt sich dies mit einem Bonus von max. 9 Monaten in der Reihung aus.
Junge Menschen, die sich zur Begründung eines eigenen Haushaltes entschlossen haben, werden in Wien über eine eigene JungwienerInnen-Aktion unterstützt. Dieses erfolgreiche Angebot, das bisher für die Vergabe von Gemeindewohnungen gültig war, wird nunmehr auch auf das Segment der SMART-Wohnungen und der besonders günstigen geförderten Wohnungen in der Wiedervermietung mit einem maximalen Eigenmittelanteil von unter 10.000 Euro ausgeweitet. Von „JungwienerInnen“ muss der Vormerkgrund „dringender Wohnbedarf“ nicht erfüllt werden. Sie erhalten ein Wohnungsangebot aus dem Bestand der Wiener Gemeindebauten, zudem steht ihnen das Angebot aus dem geförderten Wohnbau offen.
Neu geregelt wird der Vormerkgrund des Überbelags. Für einen Überbelag, der für die Vormerkung eine Gemeindewohnung bzw. geförderten Wohnung über das Kriterium „dringender Wohnbedarf“ berechtigt, wird zukünftig ausschließlich die Kernfamilie – also Verwandte in gerader Linie – über drei Generationen herangezogen.
Außerdem ist durch die Neuregelung auch eine faire und transparente Lösung für die direkte Anmeldung auf einzelne Wohnungsangebote im Internet sichergestellt. Waren bisher Personen, die fortlaufend am Computer sitzen, und sich somit als erste für neue Projekte anmelden konnten, klar im Vorteil, so gilt zukünftig nicht mehr die Reihung der individuellen Anmeldung auf Einzelprojekte, sondern der Zeitpunkt der Erstanmeldung in der Wohnberatung Wien. Ausschlaggebend ist somit das Datum des Wiener Wohn-Tickets.