Viele Anfragen von Mieterbeiräten an uns, was hat Hausbesorger zu tun?
–Reinigung der Stiegen und Gänge – Einmal wöchentlich zweimal kehren und einmal wöchentlich waschen
–Zur Reinigungsverpflichtung zählen ebenso Stiegengeländer, Eingangstüren, Kellertüren, monatlich Türen zu öffentlich zugänglichen Räumen, Aufzugstüren und Zählerkastentüren (außen)
–Reinigung der Waschküche – Einmal monatlich
–Kehren des Kellers – Einmal monatlich
–Putzen der Stiegenhaus- und Gangfenster – Dreimal jährlich
–Höfe – (unter Hof versteht man eine Fläche, die auf allen Seiten von Gebäudeteilen begrenzt wird und nicht überdacht ist) – Einmal wöchentlich kehren
-Das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis, soweit dies in Erfüllung der dem Hauseigentümer nach den bestehenden Vorschriften obliegenden Verpflichtungen erforderlich ist
–Sorgepflicht – Die Sorgepflicht für die Beleuchtung umfasst außer Ein- und Ausschalten der Stiegen- Hof- und Haustorbeleuchtung auch die Behebung kleiner Schäden, soweit dies ohne fachliche Ausbildung möglich ist
P.S Das ist ein kleiner Auszug der Tätigkeit einer gewissenhaften Hausbesorgerin und Hausbesorger