Seit 2009 sind die OrdnungsberaterInnen auf Initiative von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig in den Wiener Gemeindebauten im Einsatz, um die Einhaltung der Hausordnung und des Wiener Reinhaltegesetzes zu kontrollieren. Hauptaugenmerk wird dabei auf die Einhaltung der Leinenpflicht sowie illegale Müll- und Spermüllablagerungen gelegt – aber auch wer mit dem Fahrrad rücksichtslos durch die Wohnhausanlage braust oder am Kleinkinderspielplatz zur Zigarette greift, wird von den OrdnungsberaterInnen eindringlich auf die Spielregeln im Gemeindebau hingewiesen. Wer sich trotz aufklärender Gespräche uneinsichtig zeigt, muss mit einem Ordnungsmandat rechnen. In schwerwiegenden Fällen droht sogar eine Anzeige.
Wer gegen die Hausordnung oder das Reinhaltegesetz verstößt, „begeht ein Foul an der Hausgemeinschaft“, zieht der Wohnbaustadtrat passend zur laufenden Euro 2016 einen sinngemäßen Vergleich. Und wie im Fußball müssen jene, die ein Foul begehen, auch mit Konsequenzen rechnen.
Die Teams der OrdnungsberaterInnen sind täglich in bis zu 100 Wohnhausanlagen unterwegs – allein 2015 führten sie mehr als 15.000 Kontrollen durch. In Summe mussten 2015 „nur“ 3 Anzeigen erstattet und 29 Organstrafmandate ausgestellt werden. Zum Vergleich: Im Jahre 2010 waren noch 31 Anzeigen und 76 Organmandate erforderlich. Bei den Sperrmüllablagerungen ist ein Rückgang von 2.430 im Jahr 2010 auf 1.753 Beanstandungen im Jahr 2015 ein respekttables Erfolgsergebnis, über das sich auch Wiener Wohnen Direktor Josef Neumayer sehr erfreut zeigt. Mussten die OrdnungsberaterInnen bei ihren Kontrollgängen 2014 über 3.000 HundehalterInnen an die Leinenpflicht „erinnern“, waren im vergangenen Jahr nur noch 2.500 Einsätze erforderlich. Auch die Zahl der herrenlosen Einkaufswagen ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 Prozent zurückgegangen.
Aufgerüstet sind die MitarbeiterInnen mit modernsten Tablets, die mittels spezieller Software unmittelbar mit der zentralen Wiener Wohnen Datenbank verbunden sind. Das konsequente Einfordern und die Kontrollen nach dem Reinhaltegesetz und nach der Hausordnung zeigt deutliche Wirkung. Das lässt sich unter anderem auch daran erkennen, dass sich über 40 Prozent der städtischen Wohnhausanlagen bei der Kontrolle durch die OrdnungsberaterInnen als mustergültig präsentieren und keinerlei Beanstandungen gemacht werden müssen.
Wer in den Gemeindebauten zieht, verpflichtet sich mit dem Abschluss des Mietvertrags auch zur Einhaltung der Hausordnung. Zusätzlich sind die wichtigsten Bestimmungen der Hausordnung in allen Stiegenhäusern auf übersichtlichen und mit Piktogrammen versehenen Tafeln angebracht. Wer sich – trotz Information und Ermahnungen – wiederholt nicht an die Hausordnung hält, hat übrigens mit ernsten Konsequenzen bis hin zu einer gerichtlichen Aufkündigung des Mietverhältnisses zu rechnen.
Dieser Fotowettbewerb geht schon in die achte Runde. Der Stadt Wien lädt alle WienerInnen dazu ein, ihre Blütenpracht in Blumenkisterln, auf Balkonen oder Terrassen, in Gemeinschaftsgärten, mobilen Beeten, Innenhöfen oder Baumscheiben zu präsentieren. Auf die schönsten privaten Grünoasen warten wertvolle Preise. Der Blumen-Fotobewerb läuft seit 1. Mai 2016. Einsendeschluss ist 15. August 2016.
Teilnahmenbereichtigt sind alle WienerInnen, die in mehrgeschoßigen Wohnbauten leben, egal ob im Gemeindebau oder im geförderten Wohnbau, sowie alle privaten WohnungsmieterInnen. So funktioniert es: Einfach die eigene Blütenpracht fotografieren und die Bilder gemeinsam mit dem ausgefüllten Teilnahmeformular einsenden oder auf der Webseite www.bluehendeszuhause.at hochladen. Seit heuer kann man auch direkt über die Facebook-Seite von Blühendes Zuhause (www.facebook.com/bluehendeszuhause) am Wettbewerb teilnehmen. Ein Infofolder samt Teilnahmeformular ist in den Lokalen der Gebietsbetreuung Stadterneuerung, in allen wohnpartner-Lokalen, bei der Wohnberatung Wien, beim Wiener Wohnen Service-Center und bei ausgewählten Kooperationspartnern erhältlich. Das Teilnahmeformular sowie alle weiterein Infos sind natürlich auch auf der Webseite zu finden. Die eingesendeten Fotos sollen den Eindruck der gesamten Blütenpracht in ihrem Umfeld vermitteln. Von einem begrünten Balkon sollte zum Beispiel nicht nur eine Pflanze, sondern der gesamte Balkon zu sehen sein – auch Aufnahmen des Balkons vor der Straße aus sind erlaubt.
Heuer wird erstmals ein Sonderpreis für das schönste blühende Bienen-Zuhause vergeben. Mit einem Foto von bienenfreundlichen Pflanzen oder Blumen kann man in dieser Kategorie am Wettbewerb teilnehmen.
Aufgrund des großen Interesse werden auch heuer wieder Sonderpreise für „Urbanes Garteln“ vergeben. Dazu zählen die Bepflanzung von Gemeinschaftsgärten, mobilen Beeten und Innenhöfen, sowie die Begrünung von Baumscheiben. Dabei werden Flächen rund um Stadtbäume bepflanzt, wodurch man eine Standortverbesserung für die Bäume gewinnt und die Betretung bzw. Befahrung dieser verhindert.
Die EinsenderInnen der besten Fotos werden im Rahmen einer glanzvollen Abschlussgala am 29. September 2016 im Wiener Rathaus ausgezeichnet. Den GewinnerInnen winken wertvolle Preise von Bank Austria, sowie Gutscheine und Sachpreise von unseren Kooperationspartnern.
Liebe Mieterbeiräte,
unter diesem Link können Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen der Betriebskostenabrechnung nach dem österreichischen Mietrechtsgesetz erfahren. Diese Zusammenfassung des Vortrages von Frau Mag. Elke Hanel-Torsch (MVÖ), die unter dem Link zu lesen ist, hat uns freundlicherweise Herr Ing. Kurt Hawelka, Mietervertreter der Gruppe Ost, übermittelt.
Für den Vorstand der Wiener Mieterbeiräte
Günter Rech Sylvia Wotruba Wolfram Mack
Vorsitzender Vors. Stellvertr. Vors. Stellvertr.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2014, die Wiener Wohnen in den letzten Wochen seinen MieterInnen zugesandt hat: mehr als 155.000 Wiener GemeindermieterInnen bekommen ein Guthaben ausgewiesen. „Drei von vier Mieterinnen und Mietern erhalten im Durchschnitt 89 Euro zurück“, erklären Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Wiener Wohnen – Direktor Josef Neumayer. Nur für rund 27 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2014 eine Nachzahlung von durchschnittlich 55 Euro.
Die Betriebskostenabrechnung von Wiener Wohnen wird den MieterInnen in Form eine übersichtlichen Aufstellung und einem Leitfaden für einzelne Positionen und Fachausdrücke zugesandt. Falls doch noch eine Frage offenbleibt und ein näherer Blick auf die Abrechnung der eingenen Wohnhausanlage gewünscht wird, liegt bei Wiener Wohnen eine detaillirte Aufschlüsselung samt Rechnungsübersicht auf. Nach telefonischer Terminvereinbarung können MieterInnen in diese Einsicht nehmen.
Alle Mieterbeiräte erhalten die komplette Betriebskostenabrechnung von Wiener Wohnen übrigens automatisch per USB Stick zugestellt. „Mit diesem kostenlosen Service für alle Mietervertreter im Gemeindebau wollen wir im Sinne größtmöglicher Transparenz die einfache Überprüfung der Jahresabrechnungen erleichtern und sicherstellen“, unterstreicht Wiener Wohnen – Direktor Josef Neumayer.
Mit der neuen Wohnberatung Wien ist zu Jahresbeginn bereits der erste Schritt der Harmonisierung und Zusammenführung des Leistungs- und Serviceangebots des kommunalen und geförderten Wohnbaus erfolgt. Egal, ob geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen, geförderte Eigentumswohnungen, gefördert sanierte Wohnungen, Wohnungen in wiedervermietung oder Gemeindewohnungen – in der Wohnberatung Wien in der Guglgasse 7-9 erhalten Wohnungssuchende und Interessentinnen umfassende Informationen über das vielfältige Wohnungsangebot der Stadt Wien sowie auch zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
Für die WienerInnen bringt dies eine ganze Reihe von Vorteilen, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig diese Woche informierte: „Mit der Harmonisierung der Kriterien für die Wohnungsvergabe und der Einrichtung einer zentralen Anmeldemöglichkeit für das gesamte Angebotsspektrum schaffen wir zusätzliche Erleichterungen auf dem Weg zu einer passenden, kostengünstigen Wohnung. Nach nur noch einer Anmeldung bzw. Registrierung erhalten Wohnungssuchende ihr persönliches Wiener Wohn-Ticket. Mit dieser Eintrittskarte in den geförderten und kommunalen Wohnbau erhalten die Interessentinnen und interessenten je nach den persönlichen Grundvoraussetzungen und Wünschen individuell maßgeschneiderte Angebote aus dem vielfältigen Spektrum – von der Gemeindewohnung über die geförderte Wohnung, bis hin zu neuen SMART-Wohnungen oder auch jenen aus der Wiener Wohnbauinitiative“, wie Ludwog betonte.
Für dieses gesamte Wohnungsangebot gelten ab 1. Juli nachfolgende einheitliche Grundvoraussetzungen: Vollendung des 17 Lebensjahres; zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien; österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen Gleichgestellte; unterschreitung der Einkommensgrenze nach den Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989; dringend notwendiger Wohnungsbedarf für die Gemeindewohnungen sowie für SMART-Wohnungen und Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil von unter 10.000 Euro.
Wiener Wohn-Ticket ersetzt bei Neuanmeldungen den bisherigen Vormerkschein für Gemeindewohnungen. InhaberInnen eines Wiener Wohn-Tickets sind mit ihren persönlichen Grundvoraussetzungen und Wünschen in der Wohnberatung Wien angemeldet und erfasst und erhalten den Kriterien entsprechend individuelle und maßgeschneiderte Wohnungsangebote aus dem gesamten Spektrum. Bestehende Vormerkscheine bleiben uneingeschränkt gültig. Personen, die bereits seit langem in Wien wohnhaft sind, können einen Bonus von bis zu neun Monaten in der Reihung der Angebotslegung erhalten. So werden für jeweils volle fünf Jahre in Wien drei Monate „gutgeschrieben“. Es werden jedoch maximal 15 Jahre „angerechnet“. Ist diese Dauer des Lebensmittelpunkts in Wien erfüllt oder überschritten, wirkt sich dies mit einem Bonus von max. 9 Monaten in der Reihung aus.
Junge Menschen, die sich zur Begründung eines eigenen Haushaltes entschlossen haben, werden in Wien über eine eigene JungwienerInnen-Aktion unterstützt. Dieses erfolgreiche Angebot, das bisher für die Vergabe von Gemeindewohnungen gültig war, wird nunmehr auch auf das Segment der SMART-Wohnungen und der besonders günstigen geförderten Wohnungen in der Wiedervermietung mit einem maximalen Eigenmittelanteil von unter 10.000 Euro ausgeweitet. Von „JungwienerInnen“ muss der Vormerkgrund „dringender Wohnbedarf“ nicht erfüllt werden. Sie erhalten ein Wohnungsangebot aus dem Bestand der Wiener Gemeindebauten, zudem steht ihnen das Angebot aus dem geförderten Wohnbau offen.
Neu geregelt wird der Vormerkgrund des Überbelags. Für einen Überbelag, der für die Vormerkung eine Gemeindewohnung bzw. geförderten Wohnung über das Kriterium „dringender Wohnbedarf“ berechtigt, wird zukünftig ausschließlich die Kernfamilie – also Verwandte in gerader Linie – über drei Generationen herangezogen.
Außerdem ist durch die Neuregelung auch eine faire und transparente Lösung für die direkte Anmeldung auf einzelne Wohnungsangebote im Internet sichergestellt. Waren bisher Personen, die fortlaufend am Computer sitzen, und sich somit als erste für neue Projekte anmelden konnten, klar im Vorteil, so gilt zukünftig nicht mehr die Reihung der individuellen Anmeldung auf Einzelprojekte, sondern der Zeitpunkt der Erstanmeldung in der Wohnberatung Wien. Ausschlaggebend ist somit das Datum des Wiener Wohn-Tickets.