Sep 142011

Seit mehr als 20 Jahren gilt das Mietermitbestimmungsstatut in den Wiener Gemeindebauten. Es bringt den Betroffenen viele Vorteile – wenn die Mieterbeiräte auf die Anwendung achten – manchesmal auch wenn es ihnen gelingt die in den einzelnen Paragraphen vorgesehenen Bedingungen durchzusetzen. Gelegentlich gelingt das nicht, da in einzelnen Gemeindebauten noch immer nicht oder nicht mehr Mieterbeiräte gewählt sind und ihre Funktion wirksam erfüllen. Ein Beispiel für die Vorteile, die das Mietermitbestimmungsstatut ermöglicht ist der § 21:

Unterstützungspflicht der Stadt Wien – Wiener Wohnen

Die Stadt Wien –  Wiener Wohnen ist verpflichtet, die Tätigkeit der Mieterbeirates zu unterstützen, insbesondere Anfragen in angemessener Frist beantworten. Die nötigen Drucksorten für die Wahl des Mieterbeirates sind zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Wien – Wiener Wohnen hat Anschlagtafeln in genügender Zahl an geeigneten Stellen anzubringen sowie nach Möglichkeiten einen Raum in der Wohnhausanlage für Tätigkeiten im Rahmen der Mibestimmung zur Verfügung zu stellen.

MÖCHTEN SIE MIETERVERTRETER/IN WERDEN?

© 2010 Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte Suffusion WordPress theme by Sayontan Sinha