Wiener Wohnen setzt die Empfehlungen des Stadrechnungshofes – vormals Kontrollamt der Stadt Wien – ohne Verzögerung um. Alle erforderlichen Maßnahmen wurde umgehend getroffen. Maßnahmen werden durch aktuellen Nachprüfungsbericht bestätigt. Wiener Wohnen setzt alles daran, die in einem im März 2012 veröffentlicheten Kontrollamtsbericht aufgezogen Handlungsempfehlungen rasch und ohne Verzögerungen umzusetzen. Insbesondere auch durch die von Direktor Ing. Josef Neumayer unmittelbar nach seinem Amtsantritt eingeleitete Unternehmensneustrukturierung, die zwischenzeitlich bereits weitgehend umgesetzt ist, werden nunmehr Versäumnisse aus früheren Jahren hintangehalten.
Die periodische Überprüfung von Gasanlagen ist bereits sichergestellt und in vollem Gange. Der Beauftragung konzessionierter Fachunternehmen musste jedoch aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein verpflichtendes und umfassendes Ausschreibungsverfahren vorausgehen. Die dafür erforderlichen Kriterien wurden über ein bereits im Jahr 2012 umgesetztes Pilotprojekt festgelegt. Unmittelbar darauffolgend wurde bereits die Ausschreibung gestartet.
In einer ersten Transche wurden bis März 2015 die Überprüfungen in insgesamt 50 Wohnhausanlagen abgeschlossen, weitere 280 Gemeindebauten werden bis Ende des Jahres überprüft. Zusätzlich finden in all jenen Wohnhausanlagen, in denen umfassende Sanierungen durchgeführt werden, die Gasüberprüfungen im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten statt. Somit werden die periodischen Überprüfungsarbeiten bis Jahresende bei mehr als einem Viertel aller mit Gas versorgten städtischen Wohnhausanlagen erfolgt sein.
Die MieterInnen in Wiens Gemeindebauten dürfen sich selbstverständlich sicher fühlen. Denn natürlich haben auch in der Vergangenheit immer wieder erforderliche Arbeiten an den Gasanlagen stattgefunden. So werden beispielsweise allein im Rahmen von Mieterwechsel in rund 10.000 Mitobjekten jährlich standardmäßig umfassende Gasleitungsüberprüfungen durchgeführt, ehe die Wohnungen an die neuen MieterInnen übergeben werden. Zusätzlich werden im Bedarfsfall auch außerhalb der periodischen Überprüfungsintervalle notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt.
Wiener Wohnen stellt zudem klar, dass auch bei jenen im Rahmen eines Pilotprojekts von Wiener Wohnen untersuchten 9 Wohnhausanlagen keinerlei Gefahr für die MieterInnen ausging. Sämtliche dabei festgestellten Mängel an den Steigleitungen konnten unmittelbar vor Ort behoben werden – Gefahr in Verzug war zu keinem Zeitpunkt gegeben. Dies wird auch in dem Bericht des Stadtrechnungshofes bestätigt. Anders lautende Behauptungen werden mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen.