Jan 172017

Viele SeniorInnen im Wiener Gemeindebau sind im Alltag auf eine Gehilfe angewiesen. Doch nicht jeder Rollator kann auch in der eingenen Wohnung untergebracht werden. Im Stiegenhaus wurde das Abstellen der Gehhilfen jedoch häufig durch die geltenden Brandschutzbestimmungen, die das Freihalten der Fluchtwege vorschreiben, erschwert. „Wir haben nun eine Lösung erarbeitet, die vielen Bewohnerinnen und Bewohnern, die keinen stufenlosen Zugang zur Wohnung haben, einen feuerpolizeilich genehmigten Rollator-Abstellplatz ermöglicht. Das Wohlbefinden unstere älteren Bewohnerinnen und Bewohner im Gemeindebau ist mir sehr wichtig. Deshalb bilden Maßnahmen zum Abbau von Barrieren einen wesentlichen Schwerpunkt bei Wiener Wohnen, den wir kontinuierlich ausbauen. Auch die neue kostenlose Lösung für Rollatoren-Abstellplätze soll Seniorinnen und Senioren den Alltag erleichtern“, betonte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Bislang kam es immer wieder dazu, dass im Stiegenhaus geparkte Rollatoren entfernt werden mussten, weil die Abstellplätze nicht mit den Bestimmungen des Feuerpolizeigesetzes vereinbart waren. So konnten etwa auch Plätze in Treppennischen oder unterhalb von Postkästen nicht genutzt werden, da eine fixe Verankerung der Gehhilfen nicht vorhanden war. Abgestellte Rollatoren verrutschten und blockierten die gesetzlichen Fluchtwege. Ein Risiko, das Wiener Wohnen als verantwortungsvolle Hausverwaltung weder eingehen will, noch darf. Denn sollte es zu einem Brand und einer starken Verrauchung des Stiegenhauses kommen, zählt für die betroffenen MieterInnen jede Minute, um noch unbeschadet ins Freie gelangen zu können.

Hat ein/e MieterIn keine Möglichkeit Ihren/seinen Rollator bis in die eigene Wohnung zu bringen, weil diese nicht stufenlos erreichbar ist, so kann sie/er sich für eine gesonderte Abstellgenehmigung an Wiener Wohnen (Service-Nummer 05 75 75 75) wenden. Gemeinsam wird dann nach einem möglichen Abstellplatz im Stiegenhaus gesucht, der auch den aktuellen strengen feuerpolizeilichen Bestimmungen entspricht. Geeignete Plätze sind etwa Gang-Nischen oder Abstellflächen unterhalb von Postkästen, sofern auch die Anbringung einer Halterung möglich ist. Entspricht ein Abstellplatz den behördlichen Vorgaben, kann eine Abstellgenehmigung ausgestellt werden. Das Formular zu kostenlosen Ansuchen kann auch auf www.wienerwohnen.at heruntergeladen werden.

Damit dieser offizielle „Rollatoren-Parkplatz“ nicht von anderen BewohnerInnen oder BesucherInnen verstellt wird, wird dieser Standplatz von Wiener Wohnen mit einem Nummerschild gekennzeichnet und eine Halterung zur Befestigung des Rollators montiert. Gemeinsam mit der offiziellen Abstellgenehmigung erhält die/der MieterIn eine Zwillings-Nummerntafel, mit der ihr/sein persönlicher Rollator ebenfalls gekennzeichnet wird. Ausschließlich dieser Rollator darf dann am reservierten Gangparkplatz abgestellt und mit einem Schloss an der vorgesehenen Halterung angehängt werden.

Ergibt die feuerpolizeiliche Überprüfung, dass in einem Stiegenhaus leider kein oder kein weiterer Rollatoren-Parkplatz eingerichtet werden kann, bemüht sich Wiener Wohnen um eine alternative Unterbringungsmöglichkeit  in nahen Umfeld des Stiegenhauses, so etwa in einer Rollatoren-Box.

 

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